VERORDNUNGEN
Finanz- und Beitragsordnung
Finanzordnung
Der Anglerverein AV OG Angermünde e.V. finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge Gebühren, der Anlagen (für die Erhaltung der Anlagen) Sammlungen, Spenden und Zuwendungen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Beitragsordnung
Der Jahresbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er richtet sich nach den Forderungen des Landesverbandes Brandenburg (LAVB), KAV Angermünde / Schwedt Oder e.V. und der AV OG Angermünde e.V . Der Beschluss über die Höhe des Beitrages wird in der Oktoberversammlung des jeweiligen Vorjahres herbeigeführt. Die Beitragsordnung ist seit dem 01.01.1995 in Kraft.