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ANGELBERECHTIGUNGEN

 

Fischereiabgabe

 

Fischereiabgabe in Brandenburg nicht vergessen !!
digitaleFSAbgabe
Fischereiabgabe Ausweis
Fischereiabgabe Ausweis_2
allgemeine Infos Fischereiabgabe

Jeder der mit einer Handangel dem Fischfang nachgeht, muss gemäß des aktuellem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) eine Fischereiabgabe zahlen. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden an das Land Brandenburg abgeführt und ist nach § 22 Absatz 2 BbgFischG ausschließlich für Förderung des Fischereiwesens zu verwenden.

 

Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte / Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden. Ohne diese Nachweise ist das Angeln verboten!

 

Wichtig zu Wissen:

Befreit von der brandenburgischen Fischereiabgabe sind jene, die nachweislich in ihrem Heimatbundesland die Fischereiabgabe entrichtet haben.

Gebühren / Beitrag Land Brandenburg

Fischereiabgabe über zertifizierte Angelgeschäfte oder über der "unteren Fischereibehörde"

Zum Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe wird eine Nachweiskarte ausgestellt, in der die  Marken eingeklebt werden. Die Fischereiabgabemarke ist für ein Kalenderjahr in allen zertifizierten Angelgeschäften oder auch digital erwerbbar. Die Fischereiabgabe für 5 Jahre ist nur über die "Untere Fischereibehörde" verfügbar.

 

Achtung!!

Die Erst-, oder Ersatzausstellung der Nachweiskarte kann nur über die "untere Fischereibehörde" ausgestellt werden.
 

Antrag Fischereiabgabemarke über die "untere Fischereibehörde"

 

 

Fischereiabgabe Analog vorne

Fischereiabgabe Analog, hinten

 

Fischereibehörden BB

Übersicht und Ansprechpartner

der Unteren Fischereibehörden des

Landes Brandenburg

Fischereiabgabemarke für ein Kalenderjahr digital erwerben

für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

 

mehr Infos sind zu finden unter

digitale Angelberechtigungen

 

digitale Fischereiabgabe