Adressänderung - Adressabgleich
nur für Mitglieder des
AV Ortgruppe Angermünde e.V.
Hier besteht die Möglichkeit unproblematisch dem Vorstand über die Änderung des Hauptwohnsitzes zu informieren oder den Abgleich der bestehenden Adresse zu beauftragen. So ist sichergestellt, das die Adressänderung in unserer Mitgliedsliste zeitnah angeglichen wird und sich somit immer auf dem aktuellen Stand befindet.
Alle Vereinsinformationen, die Zeitschrift "Der märkische Angler" werden dann an der neu angegebenen oder abgeglichenen Adresse versendet. Personalisierte Bestellungen können ohne Probleme im Sinne des Mitgliedes geordert werden.
Bitte nicht vergessen!!
Fischereischein und Nachweiskarte Fischereiabgabe umschreiben lassen.
Weitere Infos zum umschreiben FS-Schein und der Nachweiskarte für dis Fischereiabgabe
Bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes ist es nötig diese auch bei der "unteren Fischereibehörde" bekannt zu geben und die Dokumente auf dem neuen Hauptwohnsitz umzuschreiben. Die Ausweise für den Fischereischein sowie die DAFV Nachweiskarte für die Fischereiabgabe werden auf Antrag ohne Probleme neu ausgestellt, sofern sich der neue Hauptwohnsitz weiter im Land Brandenburg befindet.
Wichtig zu Wissen
Ist der neue Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland, muss die Fischereiabgabe in diesem auch entrichtet und der Fischereischein bei den dort ansässigen Fischereibehörden umgeschrieben werden.
Ist die Adresse des Hauptwohnsitzes nicht im Land Brandenburg und der Fischereischein wurde im Land Brandenburg auf dem neuen Hauptwohnsitz eines anderen Bundeslandes ausgestellt, gilt der Fischereischein nur im Land Brandenburg und nicht bundesweit!