Angeln an der ODER wieder gestattet .. Aufhebung Allgemeinverfügung u.a. Fischereirechtliche Nutzung an der Oder
Aufhebung ab dem 09.09.2022
Der Landkreis Uckermark informiert über die Aufhebung der befristeten Beschränkung des Gemein- und Anliegergebrauchs, der Wasserrechte und der Fischereirechtlichen Nutzung der Oder und ihrer Ufer
Aufhebeung der Allgemeinverfügung :
Zitatanfang
Die Landrätin des Landkreises Uckermark erlässt als untere Wasserbehörde und untere Fischereibehörde zum Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) mit heutigem Tag, 09.09.2022, folgende Allgemeinverfügung:
Aufhebung der „Allgemeinverfügung zur befristeten Beschränkung des Gemein- und Anliegergebrauchs, der Wasserrechte und der Fischereirechtlichen Nutzung der Oder und ihrer Ufer“
- Entscheidung
Die Allgemeinverfügung zu Einschränkungen der Nutzung der Oder, der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße inklusive ihrer Nebenarme, angrenzenden Flüssen, Wasserläufen und stehenden Gewässer einschließlich der jeweiligen Uferbereiche auf dem Gebiet des Landkreises Uckermark vom 17. August 2022 wird vollständig und mit sofortiger Wirkung widerrufen.
- Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntgabe als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Begründung
Auf Hinweis des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg wurde die Empfehlung ausgesprochen, die aufgrund des Fischsterbens erlassenen Allgemeinverfügungen aufzuheben. Laut Beratung am 08.09.2022 wurde mitgeteilt, dass eine deutliche Erholung der Oder mit nur geringer Algenzellzahlen zu verzeichnen ist. Die Toxine der Goldalge wirken hauptsächlich auf Fische, Muscheln und Schnecken, aber nicht auf Säugetiere, sodass eine Gefährdung für den Menschen und seine Nutztiere derzeit nicht zu besorgen ist. Andere Hinweise, die eine Gefährdung befürchten lassen, liegen im Moment ebenfalls nicht vor.
Der Empfehlung des MLUK, die Allgemeinverfügung aufzuheben, wird daher gefolgt. Die Oder und die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße mitsamt der Nebenarme und Uferbereiche können nach den allgemeinen Sorgfaltspflichten zur Gewässerbenutzung wieder genutzt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landrätin des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau einzulegen.
In Vertretung
Frank Bretsch
1. Beigeordneter
Zitatsende
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Veröffentlichung
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