Die jährliche Nutzungsgebühr für Mitglieder, die ein Anglerheim / Angleranlage nutzen möchten, variieren. folgende Kosten fallen an:
einmaliger Beitrag
jährliche Beiträge
Infos über die Höhe der einmaligen Aufnahmegebühr, Anlagenpacht oder Bootliegeplatz können über den Gerätewart oder dem Vorstand eingeholt werden
Wichtig zu Wissen
Der Nachweis des geleisteten DAFV-Beitrages ist Voraussetzung für die Entrichtung der Anlagengebühr! Der DAFV Mitgliedsbeitrag bildet die Grundlage für die Nutzung unserer Vereinsanlagen (Anglerheime). Gemäß der Vereinssatzung erlischt die Mitgliedschaft automatisch, und somit auch die Berechtigung zur Nutzung der Vereinsanlagen, wenn der Mitgliedsbeitrag ausbleibt oder nicht fristgemäß entrichtet wurde.
Möchte das Mitglied weiterhin die Vorteile einer Mitgliedschaft und die Nutzung der Vereinsanlage bei einem ausgebliebenen oder nicht fristgerechten Mitgliedsbeitrag genießen, ist eine erneute Aufnahme in unserem Verein und der Vereinsanlage notwendig. Dies bedeutet, dass das Mitglied eine erneute Anmeldung durch den Vereinsvorstand durchlaufen muss, um wieder als aktives Mitglied aufgenommen zu werden. Die erneute Aufnahme in den Verein kann als eine Art "Neuanmeldung" betrachtet werden. Es gelten hierbei dieselben Bedingungen wie bei einer ursprünglichen Anmeldung.
Beitrag erstellt durch Thomas Henning Stand 01.2022