MITGLIEDSBEITRAG
Beitragszahlungen via Überweisung
Das auch zukünftig die Mitgliedsbeiträge pünktlich und problemlos dem Vereins-Konto zufließen können, haben wir die Zahlungsart der Beiträge umgestellt.
Die Beitragszahlung erfolgt nicht mehr in bar, sondern via Überweisung auf unserem Vereinskonto.
Die neue Zahlungsart überfordert weder den Anwender, noch macht es das Abwickeln von Zahlungen komplizierter.
Nur in Ausnahmefällen Kassieren wir noch in bar. Bei Barzahlungen der Beiträge bitten wir Dich, diesen Geldbetrag passend zu entrichten!!
Zahlungszeitraum / Kontoangaben
Zahlungszeitraum
Der Betrag ist bis spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor der jeweiligen Jahreshauptversammlung oder Nachkassierung zu überweisen. Die Ausgabtermine sind aus dem Veranstaltungsplan laut Einladung zu entnehmen.
ACHTUNG !!
Am Tag der Markenausgabe wird ein Überweisungsschein oder Überweisungsbeleg ohne eingegangene Zahlung auf unserem Vereinskonto nicht anerkannt / akzeptiert!
Bitte die Überweisung rechtzeitig tätigen.
Kontoangaben
Geldinstitut:
Sparkasse Uckermark
Georg-Dreke-Ring 62
17291 Prenzlau
Zahlungsempfänger: AV OG Angermünde
Kontonummer: DE 33170560603624006982
SEPA Credit Transfer (Überweisung) wird unterstützt.
SEPA Direct Debit (Lastschrift) wird unterstützt.
B2B (Firmenlastschrift) wird unterstützt.
SEPA Instant Credit Transfer (Echtzeitüberweisung) wird unterstützt.
Es ist wichtig, dass Vereinsmitglieder sich bewusst sind, dass die Beiträge und Gebühren für den Verein eine finanzielle Grundlage bilden, um den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten und die Vereinsanlagen zu pflegen. Durch die fristgerechte Zahlung der Beiträge tragen die Mitglieder dazu bei, dass der Verein seine Aktivitäten und Angebote aufrechterhalten kann und die Vereinsanlagen für alle Mitglieder zugänglich und in gutem Zustand bleiben.
Ausfüllhinweise Überweisung der Mitgliedsbeiträge Verein
Bei der Überweisung sind die Vermeke / Verwendungszweck auf den Überweisungen für den Schatzmeister ausschlaggebend. Nicht der Kontoinhaber!
Hier ist auf das richtige Ausfüllen zu achten. Folgende Informationen müssen in den Verwendungszwecken hinterlegt sein:
- Name, Vorname des zu begünstigten Angelfreundes -> für die Zuordnung / Auswahl der Zahlungen an das richtige Milglied
- Erwachsene oder Jugend -> für die Zuordnung des angegebenen Mitglieds als Erwachsener oder Jugendlicher
- Vollzahler oder Passivzahler -> für die Zuordnung des angegebenen Mitglieds als Voll-, oder Passivzahler
- Oderkarte, Gastangelberechtigungen usw. -> für die Zuordnung des angegebenen Mitglieds bei Bestellung von extra georderten Jahresangelberechtigungen wie z.B.: "große Oderangelkarte", Gastangelkarte MV usw.
- Ausweis (nur bei Neu-, oder Ersatzbestellung) -> für die Zuordung des angegebenen Mitgliedes wenn ein neuer Ausweis erforderlich / gewünscht ist
- Neuaufnahme (nur bei Neuaufnahme !!) -> für die Zuordnung der Aufnahmegebühr des angegebenen Mitgliedes
Reicht der Platz für den Verwendungszweck nicht aus, ist eine zweite Überweisung notwendig!!
Überweisungsbeispiele
Vollzahler Erwachsener mit Angelberechtigung "Große Oderangelkarte"
Erwachsener Passives Mitglied
Jugend als Neuaufnahme mit Ausweis
Zweite Überweisung, da bei der ersten Überweisung der Platz für die Vermerke nicht ausgereicht hat.
Bsp.:für: einen Ersatzausweis und einer Gastangelkarte Mecklenburg Vorpommern
entrichten der Anlagengebühr für das Anglerheim / Angleranlage
Die Anlagengebühr, den Bootsliegeplatz (Kahnanliegestelle) und das Entgeld für nicht geleistete Arbeitsstunden für Anlagenmitglieder, werden über den jeweiligen Gerätewarten in bar entrichtet.
Wichtig zu Wissen
Der Nachweis des geleisteten DAFV-Beitrages ist Voraussetzung für die Entrichtung der Anlagengebühr! Der DAFV Mitgliedsbeitrag bildet die Grundlage für die Nutzung unserer Vereinsanlagen (Anglerheime). Gemäß der Vereinssatzung erlischt die Mitgliedschaft automatisch, und somit auch die Berechtigung zur Nutzung der Vereinsanlagen, wenn der Mitgliedsbeitrag ausbleibt oder nicht fristgemäß entrichtet wurde.
Möchte das Mitglied weiterhin die Vorteile einer Mitgliedschaft und die Nutzung der Vereinsanlage bei einem ausgebliebenen oder nicht fristgerechten Mitgliedsbeitrag genießen, ist eine erneute Aufnahme in unserem Verein und der Vereinsanlage notwendig. Dies bedeutet, dass das Mitglied eine erneute Anmeldung durch den Vereinsvorstand durchlaufen muss, um wieder als aktives Mitglied aufgenommen zu werden. Die erneute Aufnahme in den Verein kann als eine Art "Neuanmeldung" betrachtet werden. Es gelten hierbei dieselben Bedingungen wie bei einer ursprünglichen Anmeldung.
Beitrag erstellt durch Thomas Henning Stand 01.2022
Große Oderangelberechtigung / Odermarke oder sonstige Angelberechtigungen über den Verein
Alle Infos und Bestellmöglichkeiten über die
Große Oderangelkarte,
Gastangelkarten,
Polenkarte,
Tages-, Wochenangelkarten sowie
Müggelsee-, Havel oder Spreekarte usw.
sind auf unserer Hompage unter sonstige Angelberechtigungen zu finden.
Welche Beiträge werden erhoben?
Wichtige Hinweise zur Kassierung / Markenausgabe
- Für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge sind die Mitgliederversammlungen laut Einladung zu nutzen.
- Die Ausgabe der Angelberechtigungen oder DAFV-Mitgliedsmarken werden anhand der eingegangenen Zahlungen auf Grundlage der Kontoauszüge ausgegeben. Ein Überweisungsschein oder Überweisungsbeleg ohne eingegangene Zahlung auf unserem Vereinskonto wird nicht anerkannt! Bitte die Überweisung rechtzeitig tätigen.
- Die Nichtzahlung des Jahresmitgliedsbeitrages hat in letzter Konsequenz zur Folge, dass die Mitgliedschaft erlischt bzw. den fristlosen Ausschluss zur Folge hat. Es sei denn, das Mitglied erklärt schriftlich seinen Austritt aus dem Verein. Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein ist eine Austrittserklärung / Kündigung an den Ansprechpartnern des Präsidiums zu stellen.
- Für die Ausgabe bzw. Erwerb der DAFV-Mitgliedsmarke, wie auch diverser zusätzlicher Angelkarten (z.B.: die gestützte "Große Oderangelkarte" , Gastangelkarten usw.), ist eine gültige Fischereiabgabe vorzulegen bzw. nachzuweisen.
- sonstige Beiträge wie die Anlagengebühr und den Bootsliegeplatz für Anlagenmitglieder der Anglerheime, wird über den jeweiligen Gerätewarten in bar entrichtet.
- Für nicht geleistete Arbeitsstunden der Anlagenmitglieder, ist pro Stunde ein Entgelt zu entrichten. Dieses Entgelt ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich und wird bei dem Gerätewart in bar entrichtet.
Bestehen in den Anlagen noch Außenstände, wird die DAFV Marke nicht ausgehändigt bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.