Gewässerzufahrten werden überarbeitet _ Anglerheimzufahrt Petschsee konnte ausgehandelt werden

 

 

Die Gewässerzufahrten werden aufgrund von Beschwerden in Zusammenhang mit den Wanderrastplätzen einer Überarbeitung durch den KAV in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden unterzogen. Der KAV nimmt diese Beschwerden ernst und setzt sich dafür ein, dass die Gewässerzufahrten den Bedürfnissen der Angler gerecht werden. Bei der Überarbeitung werden die Anliegen und Empfehlungen der Angler sowie der unmittelbar anliegenden Landbesitzer in Betracht gezogen, um eine angemessene Nutzung aller zu gewährleisten.

 

Der KAV Vorstandsvorsitzende betont die Bedeutung des Dialogs mit den Anglern. Durch den offenen Austausch und die Zusammenarbeit können praxisnahe Lösungen gefunden werden, die die Bedürfnisse der Angler berücksichtigen und gleichzeitig den Schutz der Gewässer und die Interessen aller Nutzer in einklang zu bringen.

 

 

Einigung über die Zufahrt zum Anglerheim Petschsee (Bauernsee) durch unserem Vorstand geregelt

 

 

Die Zufahrt zum Anglerheim war in der Vergangenheit immer ein Streitpunkt zwischen den Anglern und anderen Nutzern des Petschsees. Besonders durch die Befahrung, sowie das Parken der Kraftfahrzeuge auf den bewirtschaften  Flächen wurde die Bestellung und Ernte durch die Landwirte erheblich beeinträchtigt oder war  teilweise nicht möglich.

 

Nach einem Treffen durch unserem Vorstand mit der Stadt sowie dem Ordnungsamt, konnte die Zufahrt zum Anglerheim am Petschsee geregelt werden. Die Regelung kommt den Interessen sowohl uns als Angler als auch anderern Nutzern zugute und stellt sicher, dass der Zugang zum Anglerheim fair und gerecht gehandhabt wurde.

 

Nach einer Übereinkunft konnte eine Einigung über die Zufahrt zum Anglerheim erzielt werden, die den Einsatz einer geplanten Schranke beinhaltet. Diese Regelung wird dazu beitragen, den Zugang zum Anglerheim und  zum Wanderrastplatz zu kontrollieren und eine angemessene Nutzung und Befahrung der Wege sicherstellen.
 

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Einigung auf dem Dialog und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien beruht. Die Interessen und Bedenken aller Beteiligten wurden berücksichtigt, um eine für uns alle akzeptable Lösung zu finden.

 

Wir hoffen, dass die Einigung über die Zufahrt zum Anglerheim mit der Schranke von allen Beteiligten respektiert wird. Eine verantwortungsbewusste Nutzung des Gebiets und die Einhaltung der vereinbarten Regeln sind entscheidend, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten und aufkommende Konflikte zu vermeiden.

 

Euer Vorstand

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 07. Juli 2023

Weitere Meldungen

Termine für die Fischereischeinprüfung des KAV Angermünde

23.03.2024, 22.06.2024. 21.09.2024, 23.11.2024

... Jahreshauptversammlung 2024 .... Termin: 07.12.2024 in der Sportlerklause ...

unsere Jahreshauptversammlung für 2024 findet am 07.12.2024 statt. Anschließend ist die ...